Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?
Wenden Sie sich bitte an den HEV Zürich unter:
Hauseigentümerverband Zürich
Albisstrasse 28
8038 Zürich-Wollishofen ZH
Montag bis Freitag, 08:00–17:30
044 487 17 00