Eigenmietwert

Aktueller Stand:

Am 20. Dezember 2024 haben sich sowohl der Stände- als auch der Nationalrat für ein Ende der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Beide Räte haben in der Schlussabstimmung der Vorlage zum Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt und sich dafür ausgesprochen, die Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» für selbstgenutztes Wohneigentum und damit die über 100-jährige Belastung der Wohneigentümer zu beenden. 

Die beiden Räte beschlossen zudem, das Inkrafttreten der Abschaffung der Besteuerung der «Eigenmiete» an den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu koppeln. Hierbei handelt es sich um eine Verfassungsänderung, mit der die Kantone berechtigt werden, Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben. Diese Verfassungsänderung untersteht einer obligatorischen Volksabstimmung. 


Die verabschiedete Vorlage der beiden Räte gemäss Schlussabstimmung vom 20. Dezember 2024 sieht die folgenden Eckpunkte vor:


Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung kommt vors Volk – Zeitplan ungewiss

Das Bundesgesetz über dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ist nun von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen worden. Ebenso wurde die Verfassungsänderung zur Einführung einer kantonalen Kompetenz für Liegenschaftssteuern für Zweitliegenschaften vom Parlament verabschiedet. Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft. Nur wenn die Verfassungsänderung in der Volksabstimmung von Volk und Ständen angenommen wird, kann die Vorlage für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung in Kraft gesetzt werden. Es ist noch eine grosse Hürde zu nehmen. Wann die Volksabstimmung stattfinden wird, entscheidet der Bundesrat. Der Zeitpunkt des möglichen Inkrafttretens der Steueränderung ist zum jetzigen Zeitpunkt somit völlig ungewiss. Der HEV Schweiz informiert über die Entwicklung laufend auf dieser Website und im Verbandsorgan «Der Schweizerische Hauseigentümer».

16. Dezember 2024: Der HEV Schweiz spricht sich klar dafür aus, die Besteuerung des Eigenmietwerts beim selbstgenutzten Wohneigentum abzuschaffen und damit das selbstgenutzte Eigentum zu stärken. Zurzeit befinden wir uns in einer heissen Phase, die Vorlage wird voraussichtlich am Freitag, 20. Dezember 2024, in die Schlussabstimmungen beider Räte kommen. Der HEV Schweiz hat gegenüber den bürgerlichen Parlamentariern erneut und deutlich seine Unterstützung für eine Vorlage kommuniziert, um den Weg für eine Lösung bei der «Eigenmiete» freizumachen. 

Parlamentarische Initiative WAK-S

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung