Klar ist die Absicht, dass alle für das Ziel, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen bis 2050 auf ein Drittel zu erhöhen, zahlen sollen. Wobei ‚alle‘ ein relativer Begriff ist. In diesem Zusammenhang bedeutet er, dass vor allem diejenigen zahlen, die nie in den Genuss einer vergünstigten Wohnung kommen werden. Weniger klar ist, wer von den Millionen profitiert. Das System funktioniert ja nur, weil ‚alle‘ für einige wenige bezahlen. Es ist ein alter Streitpunkt, dass es oft nicht diejenigen begünstigt, die am meisten darauf angewiesen wären.
Am Beispiel des Koch-Areals wird die Problematik deutlich. Das Land gehört der Stadt. Die hat es im Baurecht an zwei Baugenossenschaften abgegeben und verzichtet so auf jährlich rund 600 000 Franken Ertrag. Es entstehen Wohnungen für ungefähr 900 Personen. Die Mieten werden dank dem Verzicht der Stadt natürlich günstiger sein, als bei vergleichbaren auf dem freien Markt. Für die Vermietung sind die beiden Genossenschaften zuständig. Wer sich nun darauf freut, sich für eine der in diesem Sinne vergünstigten Wohnungen zu bewerben, dürfte bereits zu spät kommen. Bewerben kann sich nämlich nur, wer schon Mitglied der betroffenen Genossenschaften ist. Neumitglieder müssen hintenanstehen, haben de facto also Null Chancen.
Die beiden Genossenschaften haben derzeit etwa 13000 Mitglieder. Sie und nur sie können in den Genuss des städtischen Geldsegens kommen. Die übrigen rund 430000 Stadtzürcher sind zum Vorneherein ausgeschlossen. Alle sind gleich aber Genossenschafter sind gleicher? Chancengleichheit ist doch ein linkes Schlagwort. Warum gilt es hier nicht? Es ist an der Zeit, dass bei der Vermietung von preisgünstigen Wohnungen, die direkt oder indirekt von der öffentlichen Hand vergünstigt sind, für alle dieselben Kriterien gelten. Und zwar so, dass diejenigen die auf dem freien Wohnungsmarkt die grössten Schwierigkeiten bekunden, eine reelle Chance haben. Das setzt natürlich voraus, dass sich alle wenigstens darum bewerben können.