Vor allem wegen der steigenden Ausgaben für die Landesverteidigung und der Finanzierung der 13. AHV-Rente droht der Bundeshaushalt aus den Fugen zu geraten. Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe schlägt daher die Einführung einer nationalen Grundstückgewinnsteuer vor. Zur Legitimierung der Erhebung einer Grundstückgewinnsteuer wird allgemein angeführt, der Verkäufer etwa seines Eigenheims erziele einen Gewinn, den er nicht – jedenfalls nicht allein – erschaffen habe. Die Wertsteigerung fusse vielmehr auf öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen, die vom Staat finanziert worden seien. Es sei damit auch «gerecht», wenn ein Teil dieses Gewinns in die Bundeskasse fliessen würde.
Das Bundesrecht sieht vor, dass die Kantone eine Grundstückgewinnsteuer erheben müssen. Im Kanton Zürich findet sich die Steuer im kantonalen Recht. Sie wird aber von den Gemeinden erhoben, deren Erträge stehen den Gemeinden zu.
Noch nicht lange her, wollte auch unser Finanzdirektor einen Teil der Erträge für sich bzw. die Kasse des Kantons reklamieren. Der Widerstand vor allem der Gemeinden war sofort gross. Vielleicht erinnerte sich Ernst Stocker aber auch daran, dass wir bei der Einreichung unserer Initiative zur Senkung der Steuersätze bei langer Haltedauer mit seinen Kühen auf der Rathausbrücke gegen den Missbrauch der Hauseigentümer als Milchkühe der Nation demonstriert haben.
Sei’s drum – Es zeigt sich wie jetzt zuletzt im Bund erneut der immer gleiche Ansatz in finanzpolitischen Debatten: Viel zu schnell – da auch viel einfacher –, richtet sich der Fokus auf neue oder zusätzliche Einnahmen, statt dass vor allem das Ausgabenwachstum endlich gebremst würde. Unser Land lebt von Regeln, fiskalischer Disziplin und in diesem Zusammenhang vom Institut des Eigentums.
Nächsten Ideen zur Besteuerung der Eigenheimbesitzer möchte ich Folgendes entgegenhalten: In aller Regel sind wir Eigentümer keine Investoren, Abzocker oder Haie. In unseren (eigenen) vier Wänden steckt oft das ganze Ersparte. Alles bereits mehrfach besteuert!
